nur ein Träger besitzen und mithin auch nur dieser allein die Autorität und das Recht des Befehls.

Die Parlamente an sich sind notwendig, weil ja vor allem in ihnen die Köpfe die Möglichkeit haben, sich langsam emporzuheben, denen man später besondere verantwortliche Aufgaben überweisen kann.36

Damit ergibt sich folgendes Bild:

Der völkische Staat hat, angefangen bei der Gemeinde bis hinauf zur Leitung des Reiches, keinen Vertretungskörper, der etwas durch Majorität beschließt, sondern nur Beratungskörper, die dem jeweilig gewählten Führer37 zur Seite stehen und von ihm in die Arbeit eingeteilt werden, um nach Bedarf selber auf gewissen Gebieten wieder unbedingte Verantwortung zu übernehmen, genau so wie sie im größeren der Führer oder Vorsitzende der jeweiligen Korporation selbst besitzt.

Der völkische Staat duldet grundsätzlich nicht, daß über Belange besonderer, zum Beispiel wirtschaftlicher Art, Menschen um Rat oder Urteil befragt werden, die auf Grund ihrer Erziehung und Tätigkeit nichts von der Sache verstehen können. Er gliedert deshalb seine Vertretungskörper von vornherein in politische und berufliche ständische#1937: ständische ersetzt durch: ständige;
1939: ständische
Kammern.38

Um ein ersprießliches Zusammenwirken beider zu gewährlei­sten, steht über ihnen als Auslese stets ein besonderer Senat.39

In keiner Kammer und in keinem Senate#1937: Senate ersetzt durch: Senat;
1939: Senate
findet jemals eine Abstimmung statt. Sie sind Arbeitseinrichtungen und keine Abstimmungsmaschinen. Das einzelne Mitglied hat beratende Stimme, aber niemals beschließende. Diese kommt ausschließlich nur dem jeweils dafür#1939: gestrichen: dafür verantwortlichen Vorsitzenden zu.

Dieser Grundsatz unbedingter Verbindung von absoluter Verantwortlichkeit mit absoluter Autorität wird allmählich eine Führerauslese heranzüchten, wie dies heute im Zeitalter des verantwortungs­losen Parlamentarismus gar nicht denkbar ist.

Damit wird die staatliche Verfassung der Nation in Übereinstimmung gebracht mit jenem Gesetz, dem sie schon auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiete ihre Größe verdankt.

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