unsinnig, den jungen Deutschen in seiner Heimat zu belassen, sondern zweckmäßig ist, ihm in seiner Heereszeit Deutschland zu zeigen.170 Dies ist heute um so notwendiger, als der junge Deutsche nicht mehr so wie einst auf Wanderschaft geht und dadurch seinen Horizont erweitert.171 Ist es in dieser Erkenntnis nicht widersinnig, den jungen Bayern wenn möglich wieder in München zu belassen, den Franken in Nürnberg, den Badener in Karlsruhe, den Württemberger in Stuttgart usw., und ist es nicht vernünftiger, dem jungen Bayern einmal den Rhein und einmal die Nordsee zu zeigen, dem Hamburger die Alpen, dem Ostpreußen das deutsche Mittelgebirge und so fort? Der landsmannschaftliche Charakter soll in der Truppe bleiben, aber nicht in der Garnison.172 Jeder Versuch einer Zentralisation#1937: Zentralisation ersetzt durch: Zentralisierung;
1939: Zentralisation
mag unsere Mißbilligung finden, die des Heeres aber niemals! Im Gegenteil, wollten wir keinen derartigen Versuch begrüßen, über diesen einen müßten wir uns freuen. Ganz abgesehen davon, daß bei der Größe des heutigen Reichsheeres173 die Aufrechterhaltung einzelstaatlicher Truppenteile ein absurder Wahnsinn#1930: ein absurder Wahnsinn ersetzt durch: absurd wäre174, sehen wir in der erfolgten Vereinheitlichung des Reichsheeres einen Schritt, den wir auch in der Zukunft, bei der Wiedereinführung eines deutschen#1930: gestrichen: deutschen Volksheeres, niemals mehr aufgeben dürfen.175

Im übrigen wird eine junge sieghafte Idee jede Fessel ablehnen müssen, die ihre Aktivität im Vorwärtstreiben ihrer Gedanken lähmen könnte. Der Nationalsozialismus muß grundsätzlich das Recht in Anspruch nehmen, der gesamten deutschen Nation ohne Rücksicht auf bisherige bundesstaatliche Grenzen seine Prinzipien aufzuzwingen und sie in seinen Ideen und Gedanken zu erziehen. So wie sich die Kirchen nicht gebunden und begrenzt fühlen durch politische Grenzen176, ebensowenig die nationalsozialistische Idee durch einzelstaatliche Gebiete unseres Vaterlandes.

Die nationalsozialistische Lehre ist nicht die Dienerin der politischen Interessen einzelner Bundesstaaten, sondern soll dereinst die Herrin