12. Kapitel
Die Gewerkschaftsfrage

Das schnelle Wachstum der Bewegung zwang uns, im Jahre 1922 zu einer Frage Stellung zu nehmen, die auch heute nicht restlos gelöst ist.1

Bei unseren Versuchen, diejenigen Methoden zu studieren, die am ehesten und leichtesten der Bewegung den Weg zum Herzen der breiten Masse bahnen konnten, stießen wir immer auf den Einwand, daß der Arbeiter uns nie vollständig gehören könne, solange seine Interessenvertretung auf rein beruflichem und wirtschaftlichem Gebiet in den Händen Andersgesinnter und deren politischen Organisationen ruhe.2

Dieser Einwand hatte natürlich viel für sich. Der Arbeiter, der in einem Betriebe#1933: Betriebe ersetzt durch: Betrieb tätig war, konnte der allgemeinen Überzeugung nach gar nicht existieren, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft wurde. Nicht nur, daß seine beruflichen Belange dadurch allein geschützt erschienen, war auch seine Stellung im Betriebe auf die Dauer lediglich als Gewerk­schafts­angehöriger denkbar. Die Majorität der Arbeiter befand sich in gewerkschaftlichen Verbänden.3 Diese hatten im allgemeinen die Lohnkämpfe durchgefochten und die tariflichen Verträge abgeschlossen, die dem Arbeiter nun ein bestimmtes Einkommen sicherstellten.4 Ohne Zweifel kamen die Ergebnisse dieser Kämpfe allen Arbeitern des Betriebes zugute, und es mußten sich besonders für den anständigen Menschen Gewissenskonflikte ergeben, wenn er den von den Gewerkschaften erkämpften Lohn wohl einsteckte, aber selbst sich#1933: selbst sich ersetzt durch: sich selbst vom Kampf ausschloß.

Mit dem#1944: dem ersetzt durch: den normalen bürgerlichen Unternehmer#1944: Unternehmer ersetzt durch: Unternehmern konnte man über diese Probleme schwer sprechen. Sie hatten weder Verständnis (oder