4. Kapitel
Persönlichkeit und völkischer Staatsgedanke

Dieses Kapitel entstand im Oktober/November 1926, am Ende von Hitlers Arbeit an Mein Kampf. Es fehlt noch in dem bis Oktober 1926 zusammengestellten Überblick über den Inhalt des zweiten Bands, der im Nationalsozialistischen Jahrbuch 1927 erschien.1 Hitler schließt mit diesem Kapitel gewissermaßen eine Klammer um seine Ausführungen über Staat und Staatsbürgerschaft (Kapitel II/2 und II/3). Seine Überlegungen zu den Grundlagen und Strukturen eines künftigen nationalsozialistischen Staats und seiner Gesellschaft stehen in einem bemerkenswerten Kontrast zur desolaten Situation der NSDAP im Herbst 1926. Nichts deutete darauf hin, dass diese einmal Hitlers Vorstellungen verwirklichen werde – im Gegenteil: Während Hitler durch das in großen Teilen Deutschlands gegen ihn verhängte Redeverbot über keine öffentliche Plattform verfügte,2 blieb die NSDAP bei den beiden Landtagswahlen des Jahres 1926 in Sachsen und Mecklenburg-Schwerin eine bedeutungslose Randerscheinung.3