3. Kapitel
Staatsangehöriger und Staatsbürger

Das vorliegende Kapitel ist nicht nur das kürzeste des gesamten Buchs; auf‌fallend und ungewöhnlich ist auch, dass Hitler in ihm sehr viel konkreter argumentiert. Wahrscheinlich ist das Kapitel bereits deutlich früher entstanden, zumal Hitler gleich in den ersten Sätzen die Lage von »Staaten­losen« und damit auch seine eigene anspricht. Am 30. April 1925 hatte er die österreichische Staatsbürgerschaft abgelegt, um eine Abschiebung nach Österreich zu verhindern.1 Die angestrebte deutsche Staatsbürgerschaft erhielt er jedoch erst im Februar 1932, nachdem einige vorangegangene Versuche gescheitert waren.2 Dass Kapitel II/3 noch im Umfeld des ersten Bands entstanden ist, unterstreicht auch Hitlers Bezug auf die im Mai 1924 in den USA erlassenen Einbürgerungsbestimmungen.3 Diese orientieren sich stark am Prinzip der ethnischen Herkunft und waren durch den amerikanischen Rassentheoretiker Madison Grant beeinflusst wor­den. Dessen 1916 veröffentlichte Studie The Passing of the Great Race or The Racial Basis of European History erschien 1925 im völkischen Julius-Lehmann-Verlag in München unter dem Titel Der Untergang der großen Rasse. Das Buch, das eindringlich vor »rassisch minderwertigen Einwanderscharen«4 warnt, hatte Hitler eingehend studiert.5